Die EU-Kommission hat die Ausnahmen von der Akku-Tauschpflicht neu gefasst. Die Delegierte Verordnung (EU) 2026/1770 steht seit dem 22. Oktober 2026 im Amtsblatt und gilt ab dem 11. November. Sie ändert Artikel 11 der Batterieverordnung, nach dem Akkus in neuen Geräten ab dem 18. Februar 2027 vom Nutzer selbst entnommen und ersetzt werden können müssen. Für Reinigungsgeräte bringt die neue Liste keine zusätzliche Ausnahme. Die Frist im Februar trifft aber Fenstersauger, Akku-Besen und kleine Akku-Reiniger mit fest eingebautem Akku. Sie brauchen dann ein anderes Gehäuse oder fallen unter die Ausnahme für Nassgeräte.
Was ist neu an den Ausnahmen?
Bisher kannte Artikel 11 Absatz 2 zwei Ausnahmen: abwaschbare Geräte für den Betrieb in Spritz-, Strahl- oder Unterwasser sowie medizinische Bildgebungs- und Strahlentherapiegeräte samt In-vitro-Diagnostika. Die neue Fassung zählt bei den Nassgeräten ausdrücklich auch am Körper getragene Geräte mit und fügt sechs Gruppen hinzu:
- Wearables wie Smartwatches und Fitness-Tracker, wenn sie zu klein sind oder ein abgedichtetes Gehäuse brauchen
- elektrisches Spielzeug mit Akku, befristet bis zum 31. Juli 2030
- kabellose Temperaturfühler für Lebensmittel
- Produkte für explosionsgefährdete Bereiche nach der ATEX-Richtlinie 2014/34/EU
- am Körper getragene Systeme zur Medikamentengabe unter die Haut
- Telematikgeräte auf dem Dach von Land- und Baumaschinen
Auch bei diesen Geräten muss sich der Akku tauschen lassen, dann durch unabhängige Fachleute wie eine Reparaturwerkstatt. Jede Ausnahme gilt nur, wenn sie für die Sicherheit von Nutzer und Gerät nötig ist.
Welche Reinigungsgeräte betrifft die Pflicht?
Als Gerätebatterie zählt jeder gekapselte Akku bis 5 kg, also auch die Akkupacks von Hochdruckreinigern, Fenstersaugern und Akku-Besen. Leicht entnehmbar ist er, wenn handelsübliches Werkzeug genügt. Ein Spezialwerkzeug muss dem Gerät kostenlos beiliegen, Wärme und Lösungsmittel zum Öffnen sind ausgeschlossen.
| Geräteart | Beispiele | Akku heute | Neugerät ab 18.02.2027 |
|---|---|---|---|
| Akku-Hoch- und Mitteldruckreiniger | Kärcher KHB 4-18, OC 6-18, K 2 Battery, Bosch Fontus 18V, Einhell Hypresso, Worx Hydroshot | Wechselakku einer 18-V- oder 36-V-Plattform | erfüllt die Pflicht bereits |
| kleine Akku-Reiniger mit Tank | Kärcher OC 3, OC 4, OC Handheld Compact | fest eingebaut | Umbau oder Ausnahme für Nassgeräte |
| Fenstersauger | Kärcher WV 6 Plus, Bosch GlassVAC | fest eingebaut | Umbau oder Ausnahme für Nassgeräte |
| Fenstersauger mit Wechselakku | Kärcher WV 5 | Wechselakku | erfüllt die Pflicht bereits |
| Akku-Besen | Kärcher KB 5 | fest eingebaut, die Anleitung warnt vor dem Öffnen | Umbau, die Nassgeräte-Ausnahme passt nicht |

Was heißt das für Käufer?
Wer heute einen Fenstersauger oder einen OC 3 kauft, muss nichts tun. Die Pflicht gilt für Geräte, die ab dem 18. Februar 2027 erstmals auf den EU-Markt kommen. Ware, die vorher geliefert wurde, darf der Handel weiter verkaufen, und Geräte im Haushalt müssen nicht nachgerüstet werden.
Für Neugeräte ab dem Stichtag muss der Hersteller Ersatzakkus mindestens fünf Jahre nach dem letzten verkauften Exemplar anbieten, zu einem angemessenen Preis für Nutzer und Werkstätten. Software darf den Tausch gegen einen kompatiblen Akku nicht blockieren. Anleitung und Sicherheitshinweise zum Akkutausch liegen dem Gerät bei und stehen dauerhaft auf einer öffentlichen Website des Herstellers.
Bei Geräten mit Wechselakku ändert sich nichts. Beim Kauf zählt hier weiter, ob schon Akkus derselben Plattform im Haus sind. Welche Kärcher-Geräte sich einen Akku teilen, zeigt der Ratgeber zum Kärcher-Akkusystem mit 18 Volt.
Was noch offen ist
Ob Fenstersauger und die kleinen OC-Reiniger unter die Ausnahme für Nassgeräte fallen, entscheidet sich am einzelnen Modell. Die Leitlinien der Kommission verlangen dafür, dass ein Gerät hauptsächlich in Spritz-, Strahl- oder Unterwasser arbeitet und abwaschbar ist. Als Anhaltspunkt nennen sie die Schutzarten IPX4 bis IPX7, als typische Beispiele Zahnbürsten, Rasierer und Haarschneider. Dazu muss der Hersteller dokumentieren, dass ein Tausch durch den Nutzer die Sicherheit gefährdet und kein anderes Design möglich ist.
Betroffen sind damit Geräte wie der Kärcher WV 6 Plus oder die Modelle aus dem Vergleich Kärcher OC 3 gegen OC 4. Welche davon Kärcher und Bosch umbauen und für welche sie die Ausnahme beanspruchen, zeigt sich spätestens mit den Neuheiten für die Saison 2027.