PFAS-Verbot seit Oktober: was für Imprägnierungen gilt

Seit 10. Oktober 2026 darf PFHxA nicht mehr in Imprägniermitteln für Verbraucher stecken. Was das für Stein-, Verdeck- und Textilschutz heißt.

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Zeitachse auf dunkelblauem Grund mit vier Stichtagen der EU-Beschränkung für PFHxA: 10.04.2026 Löschschäume, 10.10.2026 hervorgehoben mit Gemischen für Verbraucher wie Imprägniersprays, Stein- und Textilschutz und Reinigern, 10.10.2027 übrige Textilien, 10.10.2029 Löschschäume der Luftfahrt, darunter die Grenzwerte 25 und 1.000 ppb
Die PFHxA-Beschränkung greift in Stufen. Für Imprägnier- und Pflegemittel aus dem Handel gilt sie seit dem 10. Oktober 2026.

Seit dem 10. Oktober 2026 dürfen Gemische, die an Verbraucher verkauft werden, in der EU kaum noch PFHxA enthalten. Die Grenze liegt bei 25 ppb für die Säure und ihre Salze und bei 1.000 ppb für Stoffe, die zu PFHxA abgebaut werden. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/2462, die das Verbot als Eintrag 79 in Anhang XVII der Chemikalienverordnung REACH aufnimmt. Als Beispiel für betroffene Gemische nennt die EU-Kommission Imprägniersprays. Damit gilt die Regel auch für die Schutzmittel, die nach der Reinigung auf Pflaster, Cabrio-Verdeck oder Pavillondach kommen.

Was verbietet die EU genau?

PFHxA ist eine kurzkettige Perfluorcarbonsäure aus der Gruppe der PFAS. Die Kommission stuft sie als sehr langlebig und in Gewässern mobil ein. Hersteller setzten sie oft als Ersatz für das schon verbotene PFOA ein. Erfasst sind auch die PFHxA-verwandten Stoffe, also Fluorchemikalien, die in der Umwelt zu PFHxA zerfallen.

Stichtagbetroffen
10.10.2026Gemische für Verbraucher, Kleidung samt Zubehör, Schuhe, Papier und Karton für Lebensmittel, Kosmetik
10.10.2027übrige Textilien für Verbraucher, die Verordnung nennt Teppiche, Vorhänge, Jalousien und Polster

Als Bautextilien eingesetzte Stoffe sind ausgenommen, ebenso bestimmte Schutzausrüstung und Medizinprodukte. Mittel, die vor dem Stichtag in Verkehr kamen, darf der Handel weiter verkaufen.

Welche Mittel aus der Reinigung betrifft das?

Laut Verbraucherzentrale NRW steckten in Imprägniermitteln als Ersatz für PFOA oft kurzkettige Fluorchemikalien wie PFHxA. Für die Reinigung von Haus, Hof und Fahrzeug sind das vor allem drei Produktgruppen:

Bei Textilien hält die Kommission Alternativen für die Wasserabweisung für verfügbar, schwieriger ist laut Verordnung die öl- und schmutzabweisende Wirkung. Reine Hydrophobierungen auf Silan- oder Siloxanbasis weisen Wasser ab, Öl dagegen kaum, und kommen dafür ohne Fluor aus. Wo eine Pflasterfläche wirklich Fleckschutz braucht und wo eine Hydrophobierung genügt, steht im Ratgeber Pflastersteine versiegeln oder imprägnieren.

Was heißt das für Käufer?

Ein Mittel aus dem Regal kann noch aus Ware stammen, die vor dem 10. Oktober in den Handel kam. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb zu Produkten, die ausdrücklich als PFAS-frei gekennzeichnet sind. Der Hinweis „PFOA-frei“ oder „PFOS-frei“ schließt nur diese beiden Stoffe aus und sagt nichts über PFHxA oder andere Fluorchemikalien.

Ob neu imprägniert werden muss, zeigt ein Wassertropfen. Perlt er ab, wirkt die alte Schicht noch. Reste, bei denen unklar ist, ob sie PFAS enthalten, solltest du laut Verbraucherzentrale nicht mehr verwenden und bei der Schadstoffsammelstelle abgeben. Wie das Verdeck vor dem Imprägnieren sauber wird, beschreibt der Ratgeber Moos vom Cabrio-Verdeck entfernen.

Was noch offen ist

Die Regel betrifft nur PFHxA und ihre Vorläufer. Andere PFAS bleiben vorerst erlaubt, eine allgemeine PFAS-Beschränkung prüft die EU noch. Auch ein Mittel ohne PFHxA kann deshalb andere PFAS enthalten, und welche Fluorchemie in einem Produkt steckt, steht selten auf dem Etikett.

Quellen

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