Seit dem 10. Oktober 2026 dürfen Gemische, die an Verbraucher verkauft werden, in der EU kaum noch PFHxA enthalten. Die Grenze liegt bei 25 ppb für die Säure und ihre Salze und bei 1.000 ppb für Stoffe, die zu PFHxA abgebaut werden. Grundlage ist die Verordnung (EU) 2024/2462, die das Verbot als Eintrag 79 in Anhang XVII der Chemikalienverordnung REACH aufnimmt. Als Beispiel für betroffene Gemische nennt die EU-Kommission Imprägniersprays. Damit gilt die Regel auch für die Schutzmittel, die nach der Reinigung auf Pflaster, Cabrio-Verdeck oder Pavillondach kommen.
Was verbietet die EU genau?
PFHxA ist eine kurzkettige Perfluorcarbonsäure aus der Gruppe der PFAS. Die Kommission stuft sie als sehr langlebig und in Gewässern mobil ein. Hersteller setzten sie oft als Ersatz für das schon verbotene PFOA ein. Erfasst sind auch die PFHxA-verwandten Stoffe, also Fluorchemikalien, die in der Umwelt zu PFHxA zerfallen.
| Stichtag | betroffen |
|---|---|
| 10.10.2026 | Gemische für Verbraucher, Kleidung samt Zubehör, Schuhe, Papier und Karton für Lebensmittel, Kosmetik |
| 10.10.2027 | übrige Textilien für Verbraucher, die Verordnung nennt Teppiche, Vorhänge, Jalousien und Polster |
Als Bautextilien eingesetzte Stoffe sind ausgenommen, ebenso bestimmte Schutzausrüstung und Medizinprodukte. Mittel, die vor dem Stichtag in Verkehr kamen, darf der Handel weiter verkaufen.
Welche Mittel aus der Reinigung betrifft das?
Laut Verbraucherzentrale NRW steckten in Imprägniermitteln als Ersatz für PFOA oft kurzkettige Fluorchemikalien wie PFHxA. Für die Reinigung von Haus, Hof und Fahrzeug sind das vor allem drei Produktgruppen:
- Stein- und Pflasterimprägnierungen mit Fleckschutz, die neben Wasser auch Öl und Fett abweisen sollen
- Textil- und Verdeckimprägnierungen als Spray oder zum Auftragen, etwa für Cabrio-Verdecke, Pavillondächer und Markisenstoffe
- Reinigungs- und Pflegemittel, die einen schmutzabweisenden Film hinterlassen
Bei Textilien hält die Kommission Alternativen für die Wasserabweisung für verfügbar, schwieriger ist laut Verordnung die öl- und schmutzabweisende Wirkung. Reine Hydrophobierungen auf Silan- oder Siloxanbasis weisen Wasser ab, Öl dagegen kaum, und kommen dafür ohne Fluor aus. Wo eine Pflasterfläche wirklich Fleckschutz braucht und wo eine Hydrophobierung genügt, steht im Ratgeber Pflastersteine versiegeln oder imprägnieren.
Was heißt das für Käufer?
Ein Mittel aus dem Regal kann noch aus Ware stammen, die vor dem 10. Oktober in den Handel kam. Die Verbraucherzentrale NRW rät deshalb zu Produkten, die ausdrücklich als PFAS-frei gekennzeichnet sind. Der Hinweis „PFOA-frei“ oder „PFOS-frei“ schließt nur diese beiden Stoffe aus und sagt nichts über PFHxA oder andere Fluorchemikalien.
Ob neu imprägniert werden muss, zeigt ein Wassertropfen. Perlt er ab, wirkt die alte Schicht noch. Reste, bei denen unklar ist, ob sie PFAS enthalten, solltest du laut Verbraucherzentrale nicht mehr verwenden und bei der Schadstoffsammelstelle abgeben. Wie das Verdeck vor dem Imprägnieren sauber wird, beschreibt der Ratgeber Moos vom Cabrio-Verdeck entfernen.
Was noch offen ist
Die Regel betrifft nur PFHxA und ihre Vorläufer. Andere PFAS bleiben vorerst erlaubt, eine allgemeine PFAS-Beschränkung prüft die EU noch. Auch ein Mittel ohne PFHxA kann deshalb andere PFAS enthalten, und welche Fluorchemie in einem Produkt steckt, steht selten auf dem Etikett.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/2462 der Kommission vom 19. September 2024 zur Änderung von Anhang XVII REACH (PFHxA), Eintrag 79
- Vertretung der EU-Kommission in Deutschland: Die Verwendung einer Untergruppe von PFAS-Chemikalien wird eingeschränkt (19.09.2024)
- Verbraucherzentrale NRW: Imprägnierspray von Simex Outdoor: Können PFAS enthalten sein? (Stand 22.09.2026)
- Öko-Test: PFAS-Verbot ab Oktober, was sich bei Kleidung, Pizzakartons und Kosmetika ändert (08.10.2026)