Muss ich Unkraut vom Gehweg entfernen?
Wenn deine Gemeinde die Reinigung auf die Anlieger übertragen hat, ja. Grundsätzlich ist die Reinigung öffentlicher Straßen Aufgabe der Gemeinde. Die Straßen- und Straßenreinigungsgesetze der Länder erlauben ihr aber, diese Pflicht per Satzung an die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke weiterzugeben. Köln stützt seine Satzung auf das Straßenreinigungsgesetz NRW, Dresden auf § 51 des Sächsischen Straßengesetzes. Viele Gemeinden machen davon Gebrauch, und die Regeln unterscheiden sich im Detail.
Ob das Unkraut dazugehört, steht in der Satzung selbst. Viele nennen es ausdrücklich:
- Köln, Straßenreinigungssatzung vom 17. Dezember 2025, § 1 Absatz 2: Die Reinigung umfasst die Beseitigung von Unrat, Verschmutzungen und Wildkräutern, die die Hygiene oder das Stadtbild nicht unerheblich beeinträchtigen.
- Dresden, Straßenreinigungssatzung vom 16. Dezember 2004, § 3 Absatz 1: Die Anlieger haben die Reinigungsflächen sauber zu halten und insbesondere von Laub und Wildwuchs, zum Beispiel von Wildkräutern, zu säubern.
Nicht jede Straße ist betroffen. Köln führt ein Straßenreinigungsverzeichnis, das für jede Straße festlegt, ob die Stadt oder die Anlieger reinigen und für welche Teile. Dresden kann Straßen ganz oder teilweise an die öffentliche Straßenreinigung anschließen, die Anlieger zahlen dann Gebühren. Zwei Häuser in derselben Stadt können deshalb ganz verschiedene Pflichten haben.
Wo finde ich die Regel meiner Gemeinde?
Die Satzung heißt meist Straßenreinigungssatzung, in kleineren Gemeinden steckt die Regel manchmal in einer allgemeinen Straßensatzung. Sie steht im Ortsrecht auf der Internetseite der Gemeinde oder lässt sich beim Ordnungsamt erfragen. Drei Stellen lohnen den Blick:
- Wer verpflichtet ist, meist im ersten oder zweiten Paragraphen unter den Begriffen Anlieger, Eigentümer oder Reinigungspflichtige.
- Was zur Reinigung gehört, oft als Liste mit Laub, Unrat, Schnee und Wildkräutern.
- Das Straßenverzeichnis, meist als Anlage. Es zeigt, ob deine Straße von der Gemeinde gereinigt wird oder von den Anliegern.
Einen Hinweis gibt auch der Abgabenbescheid. Stehen dort Straßenreinigungsgebühren, reinigt die Gemeinde deine Straße ganz oder teilweise selbst. Welche Teile, steht wieder im Verzeichnis. Ein Gehweg kann den Anliegern übertragen sein, während die Fahrbahn von der Kehrmaschine der Stadt gereinigt wird.
Welche Flächen zählen dazu?
Die Pflicht gilt für die Flächen vor dem eigenen Grundstück. Köln überträgt sie jeweils für die Länge der gemeinsamen Grenze zwischen Grundstück und Straße. Sind die Anlieger beider Straßenseiten pflichtig, reicht die Reinigung bis zur Straßenmitte. Ist nur auf einer Seite ein Anlieger vorhanden, erstreckt sie sich auf die ganze Straßenfläche.

Dresden zählt besonders viele Flächen auf. Zur Reinigungsfläche der Anlieger gehören dort unter anderem Gehwege, Radwege, Baumscheiben, das Schnittgerinne, Gräben und Mulden zur Straßenentwässerung, öffentliche Zugänge zu den Grundstücken, Park- und Haltestellenbuchten und die Fahrbahn bis zur Mitte, wenn sie nicht durch einen Trennstreifen geteilt ist. Auch Hinterlieger, deren Grundstück nur über ein anderes Grundstück an die Straße angebunden ist, sind dort Anlieger.
| Fläche | Köln (Satzung 2025) | Dresden (Satzung 2004) |
|---|---|---|
| Gehweg | Anlieger, soweit im Verzeichnis | Anlieger |
| Rinne, Schnittgerinne | nicht eigens genannt | Anlieger |
| Randstreifen unter 50 cm (Anliegerstraße) bzw. 65 cm (Hauptstraße) | Anlieger | als Seiten- und Randstreifen Anlieger |
| Baumscheibe, Straßenbegleitgrün | nicht eigens genannt | Baumscheibe Anlieger, Wildwuchs auf Straßenbegleitgrün ausgenommen |
| Fahrbahn | nach Verzeichnis, bei beidseitiger Pflicht bis zur Mitte | bis zur Mitte, bei Trennstreifen ganze Breite |
| Kanaleinläufe | kein Kehricht hinein | frei halten |
Eine Sonderregel betrifft das Grün am Straßenrand. Dresden verlangt, auf Flächen des Straßenbegleitgrüns lose Verunreinigungen wie Verpackungen zu entfernen. Den Wildwuchs auf diesen Flächen müssen die Anlieger dort ausdrücklich nicht beseitigen.
Eigentümer, Mieter, Erbbauberechtigte: wer muss ran?
Wen die Gemeinde in die Pflicht nimmt, regelt die Satzung. Köln nennt die Eigentümer und setzt bei einem Erbbaurecht den Erbbauberechtigten an deren Stelle. Dresden nennt Eigentümer und Besitzer der erschlossenen Grundstücke als Anlieger, und Besitzer ist im Rechtssinn auch, wer ein Haus gemietet hat. Sind mehrere Anlieger für dieselbe Fläche zuständig, haften sie in Dresden gesamtschuldnerisch und müssen untereinander regeln, wer die Arbeit übernimmt.
Zwischen Vermieter und Mieter gilt der Mietvertrag. Der Vermieter kann die Arbeit per Vertrag weitergeben. Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass eine Regel in der Hausordnung dafür nicht genügt, die Vereinbarung muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen. Fehlt sie, bleibt die Arbeit beim Vermieter.
Die Kosten sind davon getrennt. § 2 Nummer 8 der Betriebskostenverordnung zählt die Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen zu den Betriebskosten. Beauftragt der Vermieter einen Hausmeister oder eine Reinigungsfirma, kann er diese Kosten umlegen, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
Wie oft muss der Gehweg frei sein?
Köln verlangt die Reinigung nach Bedarf, mindestens einmal wöchentlich, werktags bis spätestens samstags 19 Uhr. Dresden schreibt vor, regelmäßig so zu reinigen, dass keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung entsteht. Für das Unkraut heißt das, dass es über die ganze Saison regelmäßig entfernt wird.
Unkraut läuft über die Saison in mehreren Wellen auf. Sinnvoll ist ein Rhythmus mit einem gründlichen Durchgang im Frühjahr, bevor die ersten Pflanzen Samen bilden, und weiteren Durchgängen, sobald neue Triebe zu sehen sind. Das wöchentliche Kehren hilft mit. Laut dem sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie verringert es die Zahl der Samen auf der Fläche und vernichtet kleine Keimlinge.
Welche Mittel auf dem Gehweg erlaubt sind
Gehwege sind befestigte Flächen. Dort verbietet § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, und als Pflanzenschutzmittel zählt rechtlich alles, was du gezielt gegen Pflanzen einsetzt. Das Umweltbundesamt nennt für Verstöße Bußgelder bis 50.000 Euro. Der Grund ist das Wasser. Auf Pflaster und Platten versickert kaum etwas, der nächste Regen spült Rückstände in den Kanaleinlauf.
| Mittel | auf dem Gehweg |
|---|---|
| Auszupfen, Unkrautstecher, Fugenkratzer | erlaubt |
| Akku- oder Handbürste | erlaubt |
| heißes Wasser, Abflammen, Infrarot | erlaubt, Vorsicht bei Brandgefahr |
| Speiseessig, auf 6 % verdünnt, gezielt | nach EU-Recht erlaubt, Satzung prüfen |
| Unkrautvernichter aus dem Handel | verboten |
| Salz, Essig mit Salz | verboten |
| Natron, Soda, Essigessenz, Steinreiniger | verboten |
Beim Essig lohnt der Blick in die Satzung. Die EU hat Speiseessig als Grundstoff gegen Unkraut genehmigt und dabei Wege, Gehwege und Terrassen ausdrücklich als Einsatzorte genannt, mit engen Auflagen zu Stärke, Menge und Häufigkeit. Dresden verbietet in seiner Satzung aber die Anwendung chemischer Mittel beim Entfernen von Wildwuchs. Ob damit auch verdünnter Speiseessig gemeint ist, lässt der Wortlaut offen. Wer sichergehen will, arbeitet auf dem öffentlichen Gehweg mechanisch oder mit Hitze. Die Einzelheiten zur Essig-Ausnahme stehen im Ratgeber Unkraut in Fugen mit Essig entfernen.
Salz hat auf dem Gehweg doppelt nichts verloren. Gegen Unkraut gibt es dafür keine Ausnahme, und am Gehwegrand stehen oft Straßenbäume und Grünstreifen, in deren Boden das gelöste Salz mit dem nächsten Regen gelangt.
So bekommst du die Gehwegplatten frei
Gehwegplatten aus Beton liegen meist mit schmalen Fugen nebeneinander. Das Unkraut wurzelt in der Humusschicht, die sich darin aus Abrieb, Staub und Laub bildet. Welches Werkzeug passt, hängt von der Länge des Gehwegs und vom Unkraut ab:
- Unkrautstecher für Löwenzahn und andere Pfahlwurzler. Neben der Pflanze einstechen, unter die Wurzel hebeln, langsam ziehen. Nach einem Regen geht das am leichtesten.
- Fugenkratzer mit Stiel für flach wurzelnde Kräuter und Gräser. Er nimmt die dunkle Humusschicht gleich mit heraus.
- Akku-Fugenbürste für lange Gehwege. Sie arbeitet im Stehen und räumt große Längen schnell frei, Pfahlwurzeln bleiben aber oft stecken.
- Heißes Wasser für einzelne Stellen. Laut dem sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie stirbt Pflanzengewebe ab, wenn es kurz auf 57 Grad erwärmt wird.
Beim Abflammen auf dem öffentlichen Gehweg ist Umsicht gefragt. Das Landesamt weist auf die hohe Brandgefahr offener Flammen hin. Trockenes Laub in der Rinne, Hecken am Grundstücksrand, Mülltonnen und Passanten verlangen Abstand. Den Hochdruckreiniger lässt du auf Gehwegplatten besser stehen. Er spült den Fugensand aus, die Platten verlieren Halt, und lockere Platten auf einem öffentlichen Weg sind eine Stolperfalle.
Der Kärcher WRE 18-55 arbeitet laut Hersteller mit einer 180-Millimeter-Nylonbürste und schafft mit einem 2,5-Ah-Akku rund 15 Quadratmeter je Ladung. Ein Gehweg von 10 Metern Länge und 1,50 Meter Breite hat genau diese Fläche, mit dem 5,0-Ah-Akku nennt Kärcher das Doppelte. Welche Methode wie tief wirkt und wie oft Hitzeverfahren wiederholt werden müssen, steht ausführlich im Ratgeber Unkraut aus Fugen entfernen.
Wohin mit dem Unkraut?
In die Biotonne oder auf den Kompost. Die Kölner Satzung verlangt, Kehricht und sonstige Abfälle sofort nach der Reinigung nach der Abfallsatzung zu entsorgen. Er darf nicht auf Fahrbahnen, in Gossen und Kanaleinläufen, auf Grünstreifen oder unter Bäumen und Büschen abgelagert werden. Dresden verpflichtet die Anlieger, Straßenwassereinläufe von Verunreinigungen frei zu halten.
Der Gully vor dem Haus ist bequem, aber tabu. Ein Kanaleinlauf, der mit Pflanzenresten und Sand verstopft ist, kann beim nächsten Starkregen das Wasser auf die Straße stauen. Fugenreste und Humus gehören deshalb in den Eimer und dann in die Tonne.
Was passiert, wenn ich es nicht mache?
Wer die übertragene Reinigung nicht durchführt, handelt ordnungswidrig. Die Kölner Satzung nennt dafür in § 11 eine Geldbuße bis 500 Euro, die Dresdner Satzung in § 5 ebenfalls bis 500 Euro, gestützt auf § 52 des Sächsischen Straßengesetzes. Dresden führt das Versäumnis beim Wildwuchs eigens auf. Ordnungswidrig handelt dort, wer die Flächen nicht von Laub und Wildwuchs säubert.
Teurer wird es, wer zu einem verbotenen Mittel greift. Dann gilt der Rahmen des Pflanzenschutzgesetzes mit bis zu 50.000 Euro.
Fazit: Satzung lesen, mechanisch arbeiten
Ob du das Unkraut vom Gehweg entfernen musst, entscheidet die Straßenreinigungssatzung deiner Gemeinde und dort vor allem das Straßenverzeichnis. Steht deine Straße mit Anliegerreinigung darin, gehört der Gehweg auf ganzer Frontlänge dazu, oft mit Rinne und Baumscheibe. Gegenüber dem Vermieter sind Mieter nur dran, wenn der Mietvertrag es ausdrücklich regelt.
Für die Arbeit selbst bleiben mechanische Werkzeuge und Hitze. Ein gründlicher Durchgang im Frühjahr, wöchentliches Kehren und der Stecher für den Löwenzahn halten den Gehweg mit überschaubarem Aufwand frei. Das gejätete Grün kommt in die Biotonne, der Gully vor dem Haus bleibt frei.
Häufige Fragen
Muss ich Unkraut auf dem Gehweg vor meinem Haus entfernen?
Wenn die Straßenreinigungssatzung deiner Gemeinde die Reinigung auf die Anlieger überträgt, ja. Viele Satzungen zählen Wildkräuter ausdrücklich dazu, etwa die von Köln und Dresden. Ob deine Straße betroffen ist, steht im Straßenverzeichnis der Satzung. Reinigt die Gemeinde die Straße selbst, zahlst du stattdessen Straßenreinigungsgebühren.
Muss ich als Mieter den Gehweg von Unkraut befreien?
Gegenüber dem Vermieter nur, wenn es im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Die Satzung verpflichtet die Eigentümer, in Köln zusätzlich Erbbauberechtigte. Dresden nennt auch die Besitzer, dazu kann im Rechtssinn ein Mieter zählen. Der Deutsche Mieterbund weist darauf hin, dass eine Regel in der Hausordnung allein nicht genügt. Beauftragt der Vermieter einen Hausmeister oder eine Firma, kann er die Kosten als Betriebskosten umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Darf ich auf dem Gehweg Unkrautvernichter verwenden?
Nein. Gehwege sind befestigte Flächen, und dort verbietet § 12 Absatz 2 Pflanzenschutzgesetz die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das gilt auch für Mittel, die für Beete zugelassen sind. Das Umweltbundesamt nennt Bußgelder bis 50.000 Euro. Manche Satzungen verbieten chemische Mittel zusätzlich, Dresden etwa schreibt das ausdrücklich in die Anliegerpflichten.
Darf ich Salz gegen Unkraut auf dem Gehweg streuen?
Nein. Salz ist gegen Unkraut auf befestigten Flächen nicht erlaubt, die Ausnahme für Speiseessig gilt für Salz nicht, auch nicht in einer Mischung mit Essig. Dazu kommt der Schaden an Bäumen und Grünstreifen am Gehwegrand, in deren Boden das Salz mit dem nächsten Regen gelangt.
Wie hoch ist das Bußgeld, wenn ich den Gehweg nicht vom Unkraut befreie?
Das legt die Gemeinde fest. In Köln und Dresden ist es eine Ordnungswidrigkeit, die jeweils mit bis zu 500 Euro geahndet werden kann. Wer dagegen ein verbotenes Mittel gegen das Unkraut einsetzt, verstößt gegen das Pflanzenschutzgesetz, dort reicht der Rahmen bis 50.000 Euro.
Muss ich auch die Baumscheibe vor dem Haus jäten?
Das hängt von der Satzung ab. In Dresden gehören Baumscheiben zur Reinigungsfläche der Anlieger, lose Verunreinigungen auf Flächen des Straßenbegleitgrüns sind ebenfalls zu entfernen. Die Wildwuchsentfernung auf diesen Grünflächen obliegt dort aber ausdrücklich nicht dem Anlieger. Andere Gemeinden regeln das abweichend.
Wie entferne ich Unkraut zwischen Gehwegplatten am schnellsten?
Mit einer Akku-Fugenbürste im Stehen. Der Kärcher WRE 18-55 schafft laut Hersteller mit einem 2,5-Ah-Akku rund 15 Quadratmeter je Ladung. Einzelne Löwenzahnpflanzen holst du mit dem Unkrautstecher samt Wurzel heraus, sonst treiben sie nach. Danach den Gehweg kehren und das Material in die Biotonne geben.
Darf ich das Unkraut vom Gehweg in den Gully kehren?
Nein. Die Kölner Satzung verbietet, Kehricht auf Fahrbahnen, in Gossen, Kanaleinläufen, auf Grünstreifen oder unter Bäumen und Büschen abzulagern. Dresden verlangt, Straßenwassereinläufe von Verunreinigungen frei zu halten. Gejätetes Unkraut gehört in die Biotonne oder auf den Kompost.