Gibt es in Österreich ein Verbot der Autowäsche?
Ein Gesetz, das die Autowäsche auf dem eigenen Grundstück ausdrücklich verbietet, gibt es in Österreich nicht. Das bestätigt Patrick Boschitz, Leiter der Rechtsberatung des ÖAMTC Kärnten, gegenüber den Regionalmedien. Daraus folgt allerdings keine Freigabe. Den Rahmen setzt das Wasserrechtsgesetz (WRG), und das stellt eine Bedingung, die bei einer gewöhnlichen Wäsche in der Einfahrt schwer zu erfüllen ist.
§ 30 WRG verpflichtet dazu, alle Gewässer einschließlich des Grundwassers reinzuhalten. § 31 Abs. 1 WRG macht daraus eine Sorgfaltspflicht für jeden Einzelnen: Wer durch sein Verhalten auf Gewässer einwirken kann, muss sich so verhalten, „daß eine Gewässerverunreinigung vermieden wird”. Eine Autowäsche ist genau so ein Verhalten. Das Waschwasser nimmt Öl, Bremsstaub, Reifenabrieb, Streusalz und Reinigerreste mit, und wo es versickert, landet es im Boden und am Ende im Grundwasser.
Die Verwaltung formuliert es auf dem Amtsportal oesterreich.gv.at für Wien unmissverständlich: Im Vorgarten oder auf dem eigenen Parkplatz muss jede Gewässerverunreinigung durch versickerndes Waschwasser vermieden werden. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Drei Gesetze, drei Orte
Welche Regel greift, hängt davon ab, wo du wäschst. In der Praxis sind es drei Rechtsquellen, die sich ergänzen.
| Ort der Wäsche | Was gilt | Kernaussage |
|---|---|---|
| Öffentliche Straße, Gehsteig, Parkplatz | Straßenverkehrsordnung § 92 | gröbliche Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten |
| Öffentliche Fläche in Wien | zusätzlich Wiener Reinhaltegesetz | Verunreinigen öffentlicher Straßen und Grünflächen ist eine Verwaltungsübertretung |
| Eigenes Grundstück, Einfahrt, Vorgarten | Wasserrechtsgesetz § 31 | kein versickerndes Schmutzwasser, Sorgfaltspflicht für jeden |
| Grundstück im Schutz- oder Schongebiet | WRG §§ 34, 35 mit Bescheid oder Verordnung | Autowäsche kann ausdrücklich untersagt sein |
| Überall zusätzlich | Verordnungen der Gemeinde | strengere örtliche Regeln möglich |
Wichtig für die Einordnung: Das Wasserrecht gilt auf dem eigenen Grund genauso wie überall sonst. Das Eigentum am Boden gibt kein Recht, das Grundwasser darunter zu verschmutzen.
Auf der Straße: StVO und in Wien das Reinhaltegesetz
Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist die Lage eindeutig. § 92 Abs. 1 StVO verbietet „jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe”. Schaum, Schmutzwasser und gelöster Dreck vom Auto fallen darunter. Im Winter kommt die Glatteisgefahr dazu, das Ausgießen von Flüssigkeiten bei Glatteisgefahr nennt dieselbe Vorschrift ausdrücklich.
Den Strafrahmen setzt § 99 Abs. 3 StVO: Geldstrafe bis zu 726 Euro, bei Uneinbringlichkeit bis zu zwei Wochen Ersatzfreiheitsstrafe.
In Wien kommt das Wiener Reinhaltegesetz dazu. Wer Straßen mit öffentlichem Verkehr oder öffentlich zugängliche Grünflächen verunreinigt, begeht nach § 6 Abs. 1 eine Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe von 50 bis 1.000 Euro. Wer einer Aufforderung zur Beseitigung nicht nachkommt, riskiert nach Abs. 2 bis zu 2.000 Euro. Das Amtsportal nennt für die Autowäsche in Wien beide Gesetze nebeneinander.
Auf dem eigenen Grundstück: der Untergrund entscheidet
Auf Privatgrund hängt alles an einer Frage: Wohin fließt das Waschwasser? Der ÖAMTC-Jurist Boschitz fasst es so zusammen: Beim Autowaschen in der eigenen Einfahrt muss sichergestellt sein, dass keinerlei schädliche Substanzen ins Grundwasser gelangen. Wer rechtlich zu hundert Prozent sicher sein will, müsste das Schmutzwasser auffangen und entsorgen.
Wie gut sich diese Bedingung erfüllen lässt, hängt am Belag und am Abfluss:
| Untergrund | Wohin das Wasser geht | Einschätzung |
|---|---|---|
| Rasen, Wiese | versickert direkt im Boden | mit § 31 WRG praktisch nicht vereinbar |
| Kies, Schotter, Rasengitter | versickert durch die Zwischenräume | ebenso heikel |
| Pflaster mit offenen Fugen | versickert großteils in den Fugen | heikel, auch bei klarem Wasser |
| Asphalt oder Beton, Abfluss in einen Sickerschacht | gelangt gesammelt in den Untergrund | heikel, ein Sickerschacht ist eine direkte Leitung nach unten |
| Asphalt oder Beton, Abfluss in einen Regenwasserkanal | fließt oft ungeklärt in einen Bach oder Fluss | heikel, Regenwasser wird im Trennsystem meist nicht gereinigt |
| Dichte Fläche mit Abfluss in den Mischwasserkanal | kommt in die Kläranlage | am ehesten vertretbar, wenn die Gemeinde es zulässt |
| Waschplatz mit Ölabscheider | wird vorgereinigt, dann in den Kanal | die rechtlich sichere Lösung |
Den Unterschied zwischen Regenwasser- und Mischwasserkanal kennen viele nicht. In Gemeinden mit Trennsystem führt der Kanal für Regenwasser vom Grundstück oft direkt in einen Bach. Was dort hineinläuft, erreicht ein Gewässer ohne Kläranlage dazwischen. Ob dein Grundstück an einen Misch- oder einen Regenwasserkanal angeschlossen ist, weiß die Gemeinde oder der Abwasserverband.

Welche Strafen drohen?
Die Beträge unterscheiden sich je nach Gesetz erheblich. Im Wasserrecht liegen sie am höchsten, weil der Gesetzgeber dort das Trinkwasser schützt.
| Rechtsgrundlage | Tatbestand | Strafrahmen |
|---|---|---|
| § 99 Abs. 3 StVO | Verunreinigung der Straße (§ 92) | bis 726 € |
| § 6 Abs. 1 Wiener Reinhaltegesetz | Verunreinigung öffentlicher Flächen in Wien | 50 bis 1.000 € |
| § 6 Abs. 2 Wiener Reinhaltegesetz | Aufforderung zur Beseitigung nicht befolgt | 50 bis 2.000 € |
| § 137 Abs. 2 Z 4 WRG | Gefahr einer Gewässerverunreinigung durch Verletzung der Sorgfaltspflicht | bis 14.530 € |
| § 137 Abs. 3 Z 10 WRG | erhebliche Gewässerverunreinigung durch auffallende Sorglosigkeit oder Vorsatz | bis 36.340 € |
Diese Zahlen sind Obergrenzen. Die Behörde bemisst die Strafe im Einzelfall nach Schwere, Verschulden und Einkommen. Bemerkenswert ist der Tatbestand in § 137 Abs. 2 Z 4 WRG: Er verlangt keinen eingetretenen Schaden. Es genügt, dass durch fehlende Sorgfalt die Gefahr einer Gewässerverunreinigung entsteht.
Schutz- und Schongebiete
Eine Ausnahme verschärft die Lage deutlich. Rund um Brunnen und Quellen der Trinkwasserversorgung legen die Behörden nach dem Wasserrechtsgesetz Schutzgebiete (§ 34 WRG) und zur Sicherung des künftigen Trinkwasserbedarfs Schongebiete (§ 35 WRG) fest. Darin können Tätigkeiten beschränkt oder verboten werden, die das Wasser gefährden.
Für Salzburg weisen Rechtsauskünfte darauf hin, dass für viele Gemeinden Schongebietsverordnungen bestehen und die Autowäsche auf Privatgrund dort ausdrücklich verboten sein kann, wenn das Grundstück im Schongebiet liegt. Ob das für dein Grundstück gilt, zeigt der Wasserbuch- bzw. Schutzgebietslayer im Geoinformationssystem deines Bundeslandes oder eine kurze Nachfrage bei der Gemeinde.
Was Gemeinden zusätzlich regeln
Neben den Bundesgesetzen können Gemeinden eigene Regeln erlassen, etwa in Ortspolizeiverordnungen oder Kanalordnungen. Der ÖAMTC rät deshalb, bei der Wohnsitzgemeinde nachzufragen, ob und in welchem Umfang die Autowäsche auf Privatgrund erlaubt ist. Typische Inhalte solcher Regeln sind:
- Wäsche nur auf befestigter, dichter Fläche mit Ablauf in den Mischwasserkanal
- keine Reinigungsmittel oder nur biologisch abbaubare
- keine Motor-, Unterboden- und Felgenwäsche
- kein Hochdruckreiniger, weil er mehr Öl und Bremsstaub löst als Schwamm und Eimer
Eine einheitliche Regel für ganz Österreich gibt es also nicht. Die Gemeinde ist die richtige Adresse, und ihre Auskunft zählt im Zweifel mehr als jede allgemeine Faustregel.
Wenn du trotzdem zu Hause waschen willst
Wer das Auto auf dem eigenen Grund waschen möchte, kann das Risiko mit ein paar Regeln deutlich senken:
- Bei der Gemeinde nachfragen, ob es eine Verordnung gibt und ob das Grundstück in einem Schutz- oder Schongebiet liegt.
- Nur auf einer dichten Fläche waschen, deren Ablauf nachweislich in den Mischwasserkanal führt. Rasen, Kies, Rasengitter und Pflaster mit offenen Fugen scheiden aus.
- Ohne Reinigungsmittel oder nur mit einem milden, biologisch abbaubaren Autoshampoo in kleiner Menge.
- Motor, Unterboden und Felgen auslassen. Dort sitzen Öl, Fett und Bremsstaub.
- Wenig Wasser und wenig Druck. Eimer und Schwamm lösen weniger Schadstoffe als ein Hochdruckstrahl. Wie eine wassersparende Handwäsche gelingt, zeigt der Ratgeber Auto von Hand waschen.
- Schmutzwasser auffangen, wenn kein Mischwasserkanal in Reichweite ist. Das ist der Weg, den der ÖAMTC-Jurist als rechtlich sicher beschreibt.
Was anders ist als in Deutschland
Der Grundgedanke ist in beiden Ländern derselbe: Grundwasserschutz geht vor, die Gemeinde regelt die Details. In Deutschland setzt § 48 Wasserhaushaltsgesetz den Rahmen, die Bedingungen stehen in den Entwässerungssatzungen der Kommunen und die Bußgelder in Landeskatalogen. In Österreich übernimmt § 31 WRG diese Rolle, die Strafen stehen bundeseinheitlich in § 137 WRG. Wie die Regeln in deutschen Gemeinden aussehen, beschreibt der Ratgeber Darf ich mein Auto zu Hause waschen?.
Fazit: Waschanlage ist die sichere Wahl
In Österreich verbietet kein Gesetz die Autowäsche in der Einfahrt ausdrücklich. Das Wasserrechtsgesetz verlangt aber, dass kein verschmutztes Waschwasser ins Grundwasser gelangt, und es bestraft schon die Gefahr einer Verunreinigung. Auf Rasen, Kies oder offenen Fugen ist das kaum vereinbar, auf der Straße ist die Wäsche nach der StVO ohnehin verboten.
Wer sicher gehen will, fährt in eine Waschanlage oder SB-Waschbox mit Ölabscheider, so rät es auch der ÖAMTC. Wer zu Hause waschen möchte, fragt vorher bei der Gemeinde nach, wählt eine dichte Fläche mit Ablauf in den Mischwasserkanal und lässt Motor, Unterboden und Reiniger weg. Was eine Wäsche in der Anlage kostet, zeigt der Überblick zu den Kosten der Autowäsche.
Häufige Fragen
Ist Autowaschen am eigenen Grundstück in Österreich verboten?
Ein Gesetz, das die Autowäsche auf Privatgrund ausdrücklich verbietet, gibt es in Österreich nicht. Es gilt aber § 31 Wasserrechtsgesetz: Jeder muss sich so verhalten, dass eine Gewässerverunreinigung vermieden wird, und dazu zählt auch das Grundwasser. Wer Waschwasser mit Öl, Bremsstaub oder Reiniger versickern lässt, verletzt diese Sorgfaltspflicht. Dazu kommen Verordnungen der Gemeinde und Schutz- oder Schongebiete.
Darf man in Österreich das Auto auf der Straße waschen?
Nein. Die Straßenverkehrsordnung verbietet in § 92 jede gröbliche Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe, und darunter fällt das Waschwasser einer Autowäsche. Der Strafrahmen liegt nach § 99 Abs. 3 StVO bei bis zu 726 Euro. In Wien kommt das Reinhaltegesetz mit 50 bis 1.000 Euro dazu.
Welche Strafe droht beim Autowaschen in Österreich?
Das hängt am Gesetz, das greift. Auf der Straße bis zu 726 Euro nach der StVO, in Wien 50 bis 1.000 Euro nach dem Reinhaltegesetz. Wer durch fehlende Sorgfalt die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, riskiert nach § 137 Abs. 2 WRG bis zu 14.530 Euro, bei einer erheblichen Verunreinigung durch auffallende Sorglosigkeit oder Vorsatz bis zu 36.340 Euro. Das sind Obergrenzen, die Behörde bemisst im Einzelfall.
Darf ich mein Auto in Wien vor dem Haus waschen?
Auf öffentlichen Straßen nicht: Hier greifen die StVO und das Wiener Reinhaltegesetz. Im Vorgarten oder auf dem eigenen Stellplatz gilt laut oesterreich.gv.at das Wasserrechtsgesetz, jede Gewässerverunreinigung durch versickerndes Waschwasser muss vermieden werden. Auf Rasen, Kies oder Pflaster mit offenen Fugen lässt sich das praktisch nicht sicherstellen.
Darf ich das Auto in Österreich nur mit Wasser waschen?
Ohne Reinigungsmittel sinkt das Risiko, verschwinden tut es nicht. Auch klares Wasser spült Öl, Reifenabrieb, Bremsstaub und Streusalz vom Auto, und genau diese Stoffe sind das Problem für das Grundwasser. Auf einer dichten Fläche mit Abfluss in den Mischwasserkanal ist eine Wäsche mit klarem Wasser deutlich unbedenklicher als auf Rasen oder Kies. Ob die Gemeinde sie zulässt, steht in der örtlichen Kanal- oder Ortspolizeiverordnung.
Was rät der ÖAMTC zur Autowäsche zu Hause?
Der ÖAMTC rät zur Waschanlage. Patrick Boschitz, Leiter der Rechtsberatung des ÖAMTC Kärnten, sagt, wer rechtlich ganz auf der sicheren Seite sein wolle, müsse das Schmutzwasser eigentlich auffangen und entsorgen. Beim Waschen in der Einfahrt müsse sichergestellt sein, dass keinerlei schädliche Substanzen ins Grundwasser gelangen.
Darf ich den Motor oder den Unterboden zu Hause waschen?
Davon ist klar abzuraten. Motorraum und Unterboden tragen genau das, was das Wasserrechtsgesetz aus dem Grundwasser heraushalten will: Öl, Fett, Bremsstaub und Salz. Eine Motor- oder Unterbodenwäsche gehört auf einen Waschplatz mit Ölabscheider, wie ihn Waschanlagen und SB-Waschboxen haben.